Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Bärenklause, Golberode, Gombsen, Kautzsch und Welschhufe.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging 1856 die Gerichtsbarkeit des Ritterguts über Bärenklause, Gombsen, Groß- und Kleinkautzsch an das Justizamt Dippoldiswalde und über die Gerichtsbarkeit über Welschhufe an das Königliche Landgericht Dresden.
Es sind zehn Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1576 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10130 Grundherrschaft Bärenklause