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Gerichtssuche - Colditz, Stadt

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Colditz, Stadt

Der Rat zu Colditz hatte die Erbgerichtsbarkeit über das Stadtgebiet inne. In Pacht stand ihm seit 1545 die niedere Gerichtsbarkeit über die Stadtfluren zu, seit 1557 auch die Obergerichtsbarkeit über die Stadt. Der Rat übte seit 1492 auch die Gerichtsbarkeit über Möseln aus, seit 1743 über Seupahn. Darüber hinaus verfügte die Stadt die Jurisdiktion über Teile von Hohnbach, Koltzschen, Terpitzsch, Zschadraß und Kralapp.
Grundstücke wie Schloss, Ziegelei, Forsthäuser und Mühlen unterstanden jedoch der Gerichtsbarkeit des Amts. Für die Belange der städtischen Gerichtsbarkeit war nach 1833 nur noch das Stadtgericht zuständig.

Nach Abtretung an den Staat ging diese Gerichtsbarkeit am 22. September 1846 an das Justizamt Colditz.

Es sind 68 Gerichtshandels-, Konsens-, Vormundschafts-, Quittungs- und Verzichtsbücher für den Zeitraum von 1431 bis 1850 überliefert. Besonders hervorzuheben ist das wohl älteste Stadtbuch von Colditz (1431-1526), das u. a. eine Gerichtsordnung, ein Erbzinsregister des Pfarrlehns Möseln sowie den Erwerb des Dorfes Seupahn durch die Stadt enthält.

Korrespondierender Bestand:
20600 Stadt Colditz