Das Hospital St. Georgen vor Döbeln besaß seit dem 14. Jahrhundert eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit, deren Ausübung zeitweilig dem Amt Nossen oblag. Das Hospital besaß die Gerichtsbarkeit über Teile von Trebanitz, Sörmitz und der Stadt Döbeln.
Am 1. März 1840 wurde in den Räumlichkeiten des Hospitals das Königliche Gericht zu St. Georgen vor Döbeln eröffnet. Sämtliche Befugnisse dieser Gerichtsstelle gingen am 7. Januar 1852 auf das Königliche Gericht Döbeln über.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1720 bis 1841[01] überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20062 Königliches Gericht zu St. Georgen vor Döbeln
[01] GB AG Döbeln Nr. 265, fol. 410 und 419. Der letzte Eintrag, ohne Unterschrift, stammt wohl vom Nossener Amtsaktuar Hesse.