Nach dem Tod des Gutsherrn Alexander von Schönberg († 1801) kaufte der sächsische Staat das aus Schloss und Gutshof sowie den angeschlossenen Ländereien bestehende Rittergut, das damit zum Kammergut wurde. Ausschlaggebender Grund dafür waren die lukrativen Kohlefelder in dessen Einflussbereich, die anschließend mit anderen Gruben zum Zauckeroder Steinkohlewerk unter der Leitung von Carl Wilhelm von Oppel zusammengefasst wurden. Zum Kammergut Döhlen gehörten das gesamte Dorf Döhlen, das Vorwerk Zauckerode sowie das Beigut Rähnitz. Nach dem Verkauf des Kammergutes Zauckerode an den sächsischen Staat wurden auch die Orte Weißig, Zauckerode und Hainsberg vom Kammergut Döhlen aus verwaltet.
Ab 1822 (oder auch früher, möglicherweise in Zusammenhang mit dem Erwerb des Gutes durch den sächsischen Staat) wurde das Kammergut Döhlen vom Amt Tharandt verwaltet.
Das Rittergut besaß zumindest zeitweise die Gerichtsbarkeit über Güter in Döhlen (bei Dresden), Hainsberg, Kohlsdorf, Neudöhlen, Oberdöhlen, Rähnitz, Unterweißig, Weißig (bei Tharandt) und Zauckerode.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts im Jahr 1856 an das Königliche Gericht Döhlen.
Es sind 25 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1513 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10197 Kammergut Döhlen