Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über das Vorwerk Deumen (wegen früherer Zugehörigkeit zum Johanniterhof Droyßig auch Tempelgut genannt), die Dörfer Grunau und Mödnitz sowie über Priesteblich.
Die Gerichtsbarkeit über Priesteblich wurde am 18. Juni 1840 dem Kreisamt Leipzig übertragen.
Es sind 3 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1625 bis 1836 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
LHA Sachsen-Anhalt, Außenstelle Wernigerode, H 57 Gutsarchiv Domsen