Das Pfarrdotalgericht besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Schönfeld (bei Rochlitz).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Pfarrdotalgerichts am 15. Oktober 1855 an das Justizamt Rochlitz.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1729 bis 1847 überliefert.
Korrespondierende Bestände:
20017 Amt Rochlitz
20105 Gerichtsamt Rochlitz