Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Gelenau (bei Thum), Jahnsbach und in der Stadt Thum.[01]
Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde zum 30. April 1849 an das Justizamt Wolkenstein abgegeben.[02]
Es sind 25 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1649 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30659 Grundherrschaft Gelenau bei Annaberg
[01] Zum Erwerb der Gerichtsbarkeit vgl.: Schiffner, Albert, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs Sachsen, 1. Lieferung (Zwickauer Kreisdirektionsbezirk), Leipzig 1939, S. 293.
[02] Ein Teil von Gelenau samt dem Rittergut unterstand vormals dem Amt Wolkenstein, der größere Teil gehörte unmittelbar unter das Amt Augustusburg. Erst am 31. Oktober 1796, als es seine Schriftsässigkeit erlangte, kam es komplett an das Amt Wolkenstein. Vgl. Album der Schlösser und Rittergüter im Königreich Sachsen, Erzgebirgischer Kreis, Leipzig 1856, S. 116.