An der Spitze der Stadt stand ein Richter mit Schöppen, die sich seit dem 17. Jahrhundert Richter und Rat nannten. Das aus dem Stadtrichter und den Schöppen bestehende Stadtgericht übte die Erbgerichtsbarkeit aus, während die Obergerichtsbarkeit beim Amt Altenberg lag. Die Erbgerichtsbarkeit erstreckte sich lediglich auf das Stadtgebiet.
Bevor das Amt Dippoldiswalde 1827 die Gerichtsbarkeit der Stadt übernahm, wurde dieselbe zwischen 1824 und 1827 durch das Königliche Gericht Glashütte ausgeübt.
Es sind 10 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1755 bis 1823 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
13750 Stadt Glashütte, Stadtgericht und Stadtrat