Im Ergebnis langjähriger Erbauseinandersetzungen bestimmte ein schönburgischer Familienvertrag vom 2. Dezember 1681 die Teilung der hochverschuldeten Herrschaft Glauchau in die Herrschaften Forder- und Hinterglauchau. Glauchau blieb jedoch Sitz der schönburgischen Gesamtregierung.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Berthelsdorf (bei Glauchau), Dennheritz, Dittrich, Gesau, Glauchau, Höckendorf (bei Meerane), Hohenstein, Hölzel, Jerisau, Kauritz (bei Meerane), Kleinbernsdorf (bei Glauchau), Lipprandis, Lobsdorf, Meerane, Niederlungwitz, Niedermülsen, Niederschindmaas, Oberschindmaas, Pfaffroda (bei Meerane), Reinholdshain (bei Glauchau), Rothenbach, Schlunzig, Schönberg (bei Meerane), Schönbörnchen, Seiferitz (bei Meerane), St. Egidien, Wernsdorf (bei Glauchau) und Wulm.
Die Gerichtsbarkeit des Amts übernahm 1682 die einzelnen Herrschaftsteile.
Es sind 63 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1514 bis 1682 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30578 Herrschaft Glauchau