Das Landgericht übte im Auftrag der Herrschaften Forder- und Hinterglauchau die Gerichtsbarkeit über Güter in den Vorstädten von Glauchau aus.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit nach 1846 an die Ämter Forder- und Hinterglauchau.
Es sind 23 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1546 bis 1843 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
32930 Stadtgericht und Stadtrat Glauchau