1391 erwarb der Rat der Stadt Grimma von Markgraf Wilhelm die niedere Gerichtsbarkeit. Sie wurde durch ein Ratsmitglied und sechs Schöffen ausgeübt. Die hohe Gerichtsbarkeit erhielt der Rat im Jahre 1437. Unter die Gerichtsbarkeit des Rates fielen zunächst die Stadt und ihr Weichbild, zu dem auch der seit 1522 wüste Ort Neschwitz (bei Grimma) gehörte. Später kamen noch Güter in Großbardau, Harth (bei Grimma) und Rappenberg dazu. Das seit dem Spätmittelalter bestehende Stadtgericht wurde nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung von 1832 zu einer eigenständigen Behörde neben dem Rat.
Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit am 1. September 1852 an das Justizamt Grimma.
Es sind 85 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1495 bis 1864 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20607 Stadt Grimma