Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Geißlitz (bei Weißenberg) und Halbendorf (bei Bautzen).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 4. Juli 1849 an das Königliche Landgericht Bautzen.
Es sind vier Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1829 bis 1849 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50577 Gutsherrschaft Halbendorf mit Geißlitz