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Gerichtssuche - Königstein, Stadt

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Königstein, Stadt

Seit 1464 ist in Königstein ein Richter bezeugt, im 17. und 18. Jahrhundert hieß er Stadtvogt und fungierte als Bürgermeister. Der Stadt stand zunächst nur die Niedergerichtsbarkeit zu, Ober- und Erbgerichtsbarkeit lagen bis ins 18. Jahrhundert beim Amt Pirna. Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Halbestadt, Königstein und Strand.

Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit der Stadt am 29. Dezember 1852 an das Königliche Gericht Königstein.

Es sind 24 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1534 bis 1849 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
13753 Stadt Königstein, Stadtgericht