Im Ort befanden sich zunächst die zwei Rittergüter Ober- und Niederkittlitz, die seit 1750 unter einer Herrschaft vereinigt und seitdem nicht wieder getrennt wurden. Der Herrensitz lag in Niederkittlitz, während das Gut Oberkittlitz nur noch gewerblich genutzt wurde. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Carlsbrunn, Kittlitz und Zoblitz.
Es bestand eine enge Verbindung mit dem Rittergut Unwürde, so dass eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten möglich ist.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 11. Juni 1850 an das Königliche Landgericht Löbau.
Es sind sieben Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1698 bis 1848 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50355 Gutsherrschaft Kittlitz