Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Lehndorf.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 2. Juli 1852 an das Königliche Landgericht Bautzen.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1796 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50387 Gutsherrschaft Lehndorf