Alle wichtigen städtischen Ämter wurden von den Stadtherren besetzt, während der Bürgerschaft lediglich ein Präsentationsrecht zukam. Die städtischen Befugnisse waren auf die niedere Gerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht beschränkt. Die Erbgerichtsbarkeit des Stadtrats wurde immer in Konkurrenz mit dem Justizamt Lichtenstein ausgeübt.[01] Die Stadt besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Lichtenstein (bei Glauchau) und Rödlitz.
Die städtische Gerichtsbarkeit ging am 17. September 1856 an das Justizamt Lichtenstein über.
Es sind 11 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1596 bis 1738 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
32938 Stadtrat und Stadtgerichte Lichtenstein
[01] Grützner, Adolf, Monographie über das fürstliche und gräfliche Haus Schönburg, Leipzig 1847, S. 31.