Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Lippitsch.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 17. April 1856 an das Königliche Landgericht Bautzen.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1797 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50169 Gutsherrschaft Lippitsch