Die Erbgerichtsbarkeit über das Stadtgebiet hatte der Rat zu Mittweida 1398 gekauft. Mit der Zeit erwarb der Rat auch die Gerichtsbarkeit über einige Grundstücke in Dörfern der Umgebung, so in Altmittweida, Erlau, Liebenhain, Neudörfchen und Weinsdorf. Von 1544 bis 1690 unterstanden die beiden Dörfer Kockisch und Rößgen der Jurisdiktion der Stadt Mittweida; danach wurden sie wieder dem Erbamt Meißen zugeschlagen.[01]
Im Mai 1853 hatten der Rat und die Kommunalvertreter von Mittweida die Abtretung der dem Stadtgericht Mittweida obliegenden Ober- und Erbgerichtsbarkeit über Mittweida und einige umliegende Dörfer beschlossen. Diese Jurisdiktion ging auf das am 10. Oktober 1853 eröffnete Königliche Landgericht Mittweida über.
Es sind 88 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1421 bis 1848 überliefert, darunter zwei Stadtbücher (1421-1594).
Korrespondierender Bestand:
20613 Stadt Mittweida
[01] Bemerkung zu den Dörfern Kockisch und Rößgen: "angefangen alß solche beyden Dörffer aus des Raths zu Mittweyda, seit Anno 1544 gehabten Gerichts Pachte genommen, und wieder ins Ambt geschlagen worden, Anno 1690." [GB AG Mittweida Nr. 518, Deckblatt.].