Das Amt Mutzschen erlangte im 16. Jahrhundert weitgehende territoriale Stabilität. Vor diesem Zeitpunkt gehörte das vergleichsweise kleine Amtsgebiet unter anderem den Burggrafen von Leisnig, den Adelsfamilien Starschedel und Pflug und ging erst 1585 vollständig in landesherrlichen Besitz über. Der endgültige Amtssitz des Amts Mutzschen befand sich auf Schloss Wermsdorf. Nach dem Übergang der Gerichtsbarkeit des Pfarrdotalhäuser in Mutzschen an das Amt Mutzschen wurden die Gerichtsbücher des Pfarrdotalgerichts ab 1842 vom Amt Mutzschen weiter geführt.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes:
Ablaß, Böhlitz (bei Mutzschen), Cavertitz, Collm, Deutschluppa, Fremdiswalde, Gastewitz (bei Mutzschen), Göttwitz, Großpelsen, Großquerbitzsch, Hubertusburg, Jeesewitz, Kleinquerbitzsch, Köllmichen, Leipen (bei Mutzschen), Liptitz, Löbschütz (bei Mutzschen), Mahlis, Mannewitz (bei Mutzschen), Mehlis, Merschwitz (bei Mutzschen), Mutzschen, Poischwitz, Pommlitz (bei Mügeln), Prösitz, Reckwitz, Remsa, Roda (bei Mutzschen), Sachsendorf (bei Wurzen), Serka, Wadewitz (bei Mügeln), Wendischluppa, Wermsdorf, Wetteritz, Wiederoda und Zschannewitz (bei Mutzschen).
Nachfolger des 1856 aufgelösten Justizamts war das Gerichtsamt Wermsdorf.
Es sind 36 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1645 bis 1848 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20013 Amt Mutzschen