Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Flemmingen (Altenburgisch), Niederfrohna, Niedersteinbach (bei Penig) und Obersteinbach.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 28. November 1851 an das Königliche Gericht Limbach.
Es sind sechs Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1735 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30735 Grundherrschaft Niederfrohna