Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Helmsdorf (bei Zwickau), Jüdenhain (bei Zwickau), Niedermosel und Oberrothenbach.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 11. Oktober 1855 an das Königliche Landgericht Zwickau abgegeben. Die Gerichtsbarkeit über Jüdenhain ging bereits 1840 ans Amt Lichtenstein.
Es sind elf Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1601 bis 1845 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30738 Grundherrschaft Niedermosel