Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Oberruppersdorf.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 7. Januar 1854 an das Königliche Gericht Herrnhut.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1827 bis 1848 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50330 Gutsherrschaft Oberruppersdorf