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Gerichtssuche - Penig, Stadt

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Penig, Stadt

Seit Mitte des 16. Jahrhunderts gehörte die Stadt Penig zur Schönburgischen Herrschaft Penig. Die Herren von Schönburg übten in der Stadt die höhere Gerichtsbarkeit aus. Die Stadt selbst besaß die niedere Gerichtsbarkeit, die sich auch auf die dortige Papiermühle erstreckte. Nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung 1832 erfolgte die Bildung eines gesonderten Stadtgerichts. Die Stadt besaß die Erbgerichtsbarkeit über Altpenig und Penig.

Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die der Schönburgischen Herrschaft und der Stadtgemeinde Penig zustehende Gerichtsbarkeit im Juli 1856 dem am 26. Juni 1856 eröffnetem Königlichen Gericht Penig übertragen.

Es sind 11 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1541 bis 1846 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
20620 Stadt Penig