Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über das Dorf Pommlitz (bei Mügeln).
Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 14. April 1856 dem Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf übertragen.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1713 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20521 Rittergut Pommlitz bei Mügeln