Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Hochkirch, Rodewitz (bei Weißenberg) und Sornßig.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 8. August 1853 an das Königliche Gericht Schirgiswalde.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1771 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50198 Gutsherrschaft Rodewitz