Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Birkwitz, Bonnewitz, Borsberg, Copitz, Cunnersdorf (bei Pillnitz), Eichbusch, Graupa, Großgraupa, Hinterjessen, Hosterwitz, Kleingraupa, Krieschendorf, Liebethal, Malschendorf, Neugraupa, Niederpoyritz, Oberpoyritz, Pillnitz, Pratzschwitz, Reitzendorf, Rochwitz (bei Dresden), Rockau, Schmiedefeld, Schönfeld (bei Dresden), Schullwitz, Seeligstadt (bei Stolpen), Söbrigen, Ullersdorf (bei Radeberg), Vorderjessen, Weißig (bei Dresden), Wünschendorf (bei Pirna) und Zaschendorf (bei Pillnitz).
Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert war das Rittergut Schönfeld zeitweise ein so genanntes Schatullengut, d. h. es war Privateigentum des Landesherrn und stand unter dessen unbeschränkter Disposition.
Es bestand über viele Jahre eine enge Verbindung mit dem Rittergut Pillnitz, so dass eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten möglich ist.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 27. Juni 1851 an das Justizamt Großenhain.
Es sind 49 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1564 bis 1834 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10560 Grundherrschaft Schönfeld bei Dresden