Mit dem Gesetz über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz die Bezirksgerichte und Gerichtsämter. In Schneeberg wurde an Stelle des Königlichen Gerichts das Gerichtsamt Schneeberg eingerichtet.
Die Gerichtsbücher überliefern die Gerichtsbarkeit über Güter in Lichtenau (bei Kirchberg), Lindenau (bei Schneeberg), Mühlberg (bei Schneeberg), Neudörfel (bei Zwickau) und Niederschlema.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden die Gerichtsämter durch Amtsgerichte abgelöst.
Es sind zwei Gerichtsbücher für die Zeit von 1842 bis 1870 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
33111 Gerichtsamt Schneeberg