Das Justizamt Werdau wurde 1840 eingerichtet. 1841 wurden aus dem Bezirk des Justizamtes Zwickau die Stadt Crimmitschau sowie mehrere Rittergüter, Dörfer und Dorfanteile ausbezirkt und in den Amtsbezirk Werdau übernommen. 1845 trat das Großherzogtum Sachsen-Weimar die Wolframsdorfer Waldhäuser und Walddorf an das Königreich Sachsen und somit an das Justizamt Werdau ab. 1846 kamen weitere Ortschaften aus der Herrschaft Wildenfels hinzu.[01]
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Amtes: Carthause, Chursdorf (bei Werdau), Kniegasse, Königswalde (bei Werdau), Korbußen (in Thüringen), Langenbernsdorf, Langenhessen, Langenreinsdorf, Leubnitz (bei Werdau), Naundorf (bei Crimmitschau), Niederalbertsdorf, Oberalbertsdorf, Pöppeln (bei Korbußen in Thüringen), Rudelswalde, Seelingstädt (bei Werdau), Steinpleis (bei Werdau), Stöcken, Wahlen, Werdau (bei Zwickau), Wolframsdorf (bei Werdau) und Zwirtzschen.
Auf der Grundlage des Gesetzes über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 wurde das Amt Werdau aufgelöst. Der Verwaltungsbezirk wurde auf die neu errichten Gerichtsämter Werdau und Crimmitschau aufgeteilt.
Es sind 30 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1742 bis 1852 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30019 Justizamt Werdau
[01] http://www.archiv.sachsen.de/cps/bestaende.html?oid=01.05.02&file=30019.xml [20.10.2015].