Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Blosenberg, Ebersberg, Engelhardtsgrün, Ramoldsreuth, Rodau, Troschenreuth, Wiedersberg und Zettlarsgrün. Im 18. Jahrhundert wurde das Rittergut Troschenreuth von Wiedersberg aus geführt. Deshalb kam es zu einer Vermischung der Gerichtsbarkeiten.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts wurde am 3. Mai 1856 abgegeben. Die über Güter in Wiedersberg, Blosenberg, Engelhardtsgrün, Ebersberg, Zettlarsgrün, Berglas und Rodau ging an das Justizamt Voigtsberg und die über Güter in Berglas und Rodau an das Justizamt Plauen.
Es sind acht Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1651 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
30858 Grundherrschaft Wiedersberg