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Gerichtssuche - Wurzen, Königl. Landgericht

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Wurzen, Königl. Landgericht

Die Abtretung der städtischen Gerichtsbarkeit und der Befugnisse der Sicherheitspolizei in Wurzen an den Staat erfolgte im März 1841. Beide wurden zusammen mit der bisher vom Justizamt Wurzen ausgeübten Gerichtsbarkeit dem am 5. April 1841 eröffneten Königlichen Landgericht Wurzen übergeben. Hinzu kam im Jahre 1843 ein Teil der Gerichtsbarkeit des Domkapitels zu Wurzen. Ab 1848 gaben die Rittergüter des Amtsbezirks die ihnen zustehende Patrimonialgerichtsbarkeit ab. Domkapitel und Kapiteldekanat zu Wurzen traten 1855 ihre Gerichtsbarkeit vollständig ab, ebenso der Sattelhof Pausitz und der Steinhof Wurzen.
Folgende Orte unterstanden, zumindest zeitweise, ganz oder zum Teil der Erbgerichtsbarkeit des Königlichen Landgerichts: Altenbach, Bach, Böhlitz (bei Wurzen), Crostigall, Deuben (bei Wurzen), Dögnitz, Dornreichenbach, Gallen, Gaudlitz (bei Wurzen), Kalbsdorf, Knatewitz, Körlitz, Kühren, Leulitz, Lossa, Lübschütz, Meltewitz (bei Wurzen), Nemt, Oelschütz, Parteine, Pausitz (bei Wurzen), Plagwitz (bei Brandis), Poppitz (bei Wurzen), Pressen (bei Eilenburg), Püchau, Röcknitz, Schmölen, Mark Schönstädt, Sellnitz, Tauchnitz, Trauschkau, Trebelshain, Wenigmachern und Wurzen.

Aus dem Königlichen Landgericht Wurzen ging im Oktober 1856 das Gerichtsamt Wurzen hervor.

Es sind 39 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1809 bis 1856 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
20077 Königliches Landgericht Wurzen