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Gerichtssuche - Borna, Stadt

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Borna, Stadt

Der Rat zu Borna hatte seit 1464 die niedere, seit 1482 die höhere Gerichtsbarkeit inne. Der Gerichtsbarkeit des Rats unterstanden zunächst neben der Stadt selbst auch die Altstadt Borna, Wenigborna sowie Teile von Gnandorf und Abtsdorf. Mit der Zeit kamen zahlreiche weitere Güter und Flurstücke in folgenden Dörfern hinzu: Tümmelwitz, Heringsdorf, Bockwitz, Lobstädt, Trojan, Witznitz, Görnitz, Zeschwitz, Eula und Haubitz. Außerdem verfügte die Stadt über die Gerichtsbarkeit von Teilen des sogenannten Heringsdorfer Lehns, eine Ortswüstung, die seit 1835 zur Stadtflur Borna gehört und über Lehnstücke der Probstei in Bornaischer Stadtflur. Nach Einführung der Allgemeinen Städteordnung 1832 und Neugründung des Stadtgerichts erstreckte sich die Gerichtsbarkeit auch auf Blochwitz und das Vorwerk Haulwitz.

Nach Abtretung an den Staat ging die städtische Gerichtsbarkeit am 14. Februar 1854 auf das Königliche Landgericht Borna über.

Insgesamt sind 66 Gerichtshandels- und Konsensbücher überliefert. Die Überlieferung setzt 1547 ein und endet 1847.

Korrespondierende Bestände:
20006 Amt Borna
20598 Stadt Borna