1808 erwarb die Familie Schubert von Kleefeld das Rittergut Bräunsdorf. 1818 ging das Rittergut jedoch in Konkurs und wurde vom Königreich Sachsen erworben. In der Folge übernahmen die Königlich Sächsischen Armenhausgerichte die frühere Gerichtsbarkeit des Rittergutes.
1824 gründete Gottlob Adolf Ernst von Nostitz und Jänkendorf auf dem Rittergutsgelände eine Landeswaisenanstalt. Dort wurden 150 Zöglinge zu Bauern, Handwerkern oder Soldaten erzogen. 1832 wurde daraus eine Erziehungs- und Korrektionsanstalt.
Das Gericht besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über das Dorf Bräunsdorf (bei Freiberg).
Die Gerichtsbarkeit des Armenhauses ging am 1. Juli 1837 an das Justizamt Freiberg über.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1815 bis 1837 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10162 Grundherrschaft Bräunsdorf