Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Bulleritz. Das Rittergut Bulleritz war zeitweise mit den Rittergütern Bernsdorf bei Wittichenau und Großgrabe verbunden, eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten ist möglich.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 1. Mai 1849 an das Justizamt Kamenz.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1633 bis 1848 überliefert.