Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Dörnthal, Helbigsdorf (bei Freiberg), Hutha (bei Sayda), Kleinneuschönberg und Zethau.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 23. Oktober 1851 an das Königliche Gericht Sayda.
Es sind 53 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1539 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10201 Grundherrschaft Dörnthal