Die Stadt besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Elsterberg.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit der Stadt im Jahr 1853 an das Königliche Gericht Elsterberg.
Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1824 bis 1845 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
32926 Stadt Elsterberg