Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Altmörbitz, Dolsenhain, Gnandstein, Neuenmörbitz (Altenburgisch), Roda (bei Kohren-Sahlis) und Wüstenhain.
Auf Anordnung des Justizministeriums wurde die dem Rittergut zustehende Gerichtsbarkeit am 27. Juni 1856 dem Königlichen Gericht Frohburg übertragen.
Es sind 25 Gerichtsbücher und drei Gerichtsprotokolle für den Zeitraum von 1611 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20392 Rittergut Gnandstein