Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Grüngräbchen.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 5. Dezember 1855 an das Königliche Gericht Königsbrück.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1777 bis 1847 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50139 Gutsherrschaft Grüngräbchen