Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Dobernitz (bei Lommatzsch), Dösitz, Hahnefeld und Jahna (bei Mügeln).
Im April 1856 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit des Ritterguts über Hahnefeld dem Königlichen Landgericht Oschatz übertragen, hinsichtlich der Ortschaft Dösitz dem Königlichen Gericht Lommatzsch.
Es sind vier Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1677 bis 1848 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
20413 Rittergut Hahnefeld