Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Brausenstein, Hermsdorf (bei Königstein) und Reichstein. Zeitweise bestand eine enge Verbindung mit dem Rittergut Langenhennersdorf, eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten ist möglich.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 25. September 1852 an das Justizamt Pirna.
Es sind fünf Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1573 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10280 Grundherrschaft Hermsdorf bei Königstein