Mit dem Gesetz über die Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz die Bezirksgerichte und Gerichtsämter. In Hohnstein wurde das Gerichtsamt Hohnstein eingerichtet.
Die vorhandenen Gerichtsbücher überliefern die Gerichtsbarkeit über Güter in Ehrenberg (bei Hohnstein), Goßdorf, Hohburkersdorf, Hohnstein, Lohsdorf, Rathewalde und Stürza.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden die Gerichtsämter durch Amtsgerichte abgelöst.
Es sind acht Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1834 bis 1860 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
13601 Gerichtsamt Hohnstein