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Gerichtssuche - Königsbrück, Standesherrschaft

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Königsbrück, Standesherrschaft

Die Herrschaft besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Gottschdorf, Königsbrück, Neukirch, Otterschütz (bei Königsbrück), Quosdorf, Rohna, Schmorkau (Oberlausitzer Seite), Steinborn, Weißbach (bei Königsbrück), Zeisholz und Zietsch.

Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit der Herrschaft am 6. Juli 1853 an das Königliche Gericht Königsbrück.

Es sind 50 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1557 bis 1848 überliefert.

Korrespondierende Bestände:
50155 Standesherrschaft Königsbrück
50611 Standesherrschaft Königsbrück