Das Pfarrdotalgericht in Kohren besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Jahnshain, Kohren, Obergräfenhain und Terpitz (bei Kohren-Sahlis).
Die Gerichtsbarkeit des Pfarrdotalgericht ging 1834 an das Königliche Gericht Kohren über.
Es sind zwei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1715 bis 1844 überliefert. Ein drittes Gerichtsbuch (GB AG Frohburg 559) wurde beim Pfarrdotalgericht 1814 begonnen und nach 1834 vom Königlichen Gericht Kohren weitergeführt.
Korrespondierende Bestände:
20536 Rittergut Sahlis mit Rüdigsdorf
20067 Königliches Gericht Kohren