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Gerichtssuche - Oberlungwitz (Abtei), Schönburgische Gerichte

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Oberlungwitz (Abtei), Schönburgische Gerichte

Das an einem Herrensitz gelegene, langgestreckte Dorf Oberlungwitz befand sich ursprünglich im Besitz der Herren von Waldenburg, die 1273 einen Teil des Ortes mit 20 Bauerngütern dem Kloster Grünhain stifteten. Aus dem Unterstellungsverhältnis unter die Äbte von Grünhain entsprang später die Bezeichnung Abtei Oberlungwitz.
Aus dem Streubesitz des 1536 säkularisierten Klosters wurde Abtei Oberlungwitz zusammen mit Teilen von Zschocken und Oelsnitz am 20. März 1592 als Kompensation für das an Kursachsen abgetretene Kloster Geringswalde an die Herren von Schönburg verkauft. Verfassungsrechtlich war Abtei Oberlungwitz allerdings nicht den Rezessherrschaften gleichgestellt, sondern wurde wie ein sächsisches Rittergut behandelt.[01] Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Abtei Oberlungwitz.

Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 31. Dezember 1855 an das Justizamt Stollberg.

Es sind drei Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1788 bis 1849 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
33267 Gerichte Abtei Oberlungwitz

[01] Siehe: http://www.archiv.sachsen.de/cps/bestaende.html?oid=06.01&file=33267.xml.