Das Rittergut besaß lediglich die Gerichtsbarkeit über Güter in Niederoderwitz und Oberoderwitz.
Es bestand eine enge Verbindung zum Rittergut Hainewalde - eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten ist möglich.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 7. Januar 1854 an das Königliche Gericht Herrnhut.
Es sind zwölf Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1588 bis 1850 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50332 Gutsherrschaft Oberoderwitz