Zunächst waren die Gerichtsherren des Ritterguts Pulsnitz Eigentümer von Ohorn und residierten zeitweilig auch dort. Nach dem Tod des Nicolaus von Maxen 1712 erfolgte eine endgültige Trennung der Güter durch seine Söhne. Ohorn lag an der Grenze zwischen der (einstmals böhmischen) Oberlausitz und der Mark Meißen. Die Pulsnitz, welche die Grenze bildete, trennte bis zur Vereinigung zur Gesamtgemeinde 1857 auch die beiden Ortsteile: Ohorn-Oberlausitzer Seite (auch Böhmisch-Ohorn genannt) und Ohorn-Meißnische Seite. Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Ohorn und Obersteina (bei Pulsnitz).
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 17. Juni 1856 an das Königliche Gericht Pulsnitz.
Es sind 15 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1604 bis 1856 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
50189 Gutsherrschaft Ohorn