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Gerichtssuche - Plohn (unterer Teil), Rittergut

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Plohn (unterer Teil), Rittergut

1534 wurde das Rittergut Plohn unter den Söhnen des 1534 verstorbenen Georg Metzsch in einen unteren und oberen Teil aufgeteilt. Die Trennung war zunächst nicht vollständig und die Teile blieben noch längere Zeit in der Hand der Familie von Metzsch. Eine Vermischung der Gerichtsbarkeiten kann daher nicht ausgeschlossen werden. 1677 verkaufte Johann Ernst Metzsch den oberen Teil an seinen Stiefvater Hans Heinrich Edler von der Planitz auf Auerbach, womit die Trennung endgültig wurde.
Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Abhorn, Pechtelsgrün (bei Lengenfeld), Plohn, Röthenbach (bei Lengenfeld), Saupersdorf und Wildenau (bei Auerbach).

Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde am 10. April 1856 an Königliche Gericht Lengenfeld abgegeben, ausgenommen die Gerichtsbarkeit über Anteile in Wildenau, die an das Königliche Gericht Auerbach ging, und über den Teil von Saupersdorf, die an das Landgericht Kirchberg ging.

Es sind neun Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1705 bis 1850 überliefert.

Korrespondierender Bestand:
30773 Grundherrschaft Plohn