Das Rittergut besaß die Gerichtsbarkeit über Gallschütz (bei Nossen), Grabisch (bei Nossen), Katzenberg, Nössige, Ottenbach, Raußlitz und Zetta sowie zeitweise über Güter in Bodenbach, Ilkendorf, Porschdorf und Roßwein.
Mit der Verstaatlichung der Justiz in Sachsen ging die Gerichtsbarkeit des Ritterguts am 26. Mai 1856 an das Justizamt Nossen.
Es sind 13 Gerichtsbücher für den Zeitraum von 1625 bis 1846 überliefert.
Korrespondierender Bestand:
10498 Grundherrschaft Raußlitz